Schriftdolmetschen – Was ist das?
Schriftdolmetscher*innen (Schriftmittler*innen, Schriftsprachdolmetscher*innen) setzen gesprochene Sprache und akustische Informationen nahezu zeitgleich in Schriftsprache um. So kann alles, was gesprochen wird, an einem Laptop oder einer Beamer-Leinwand mitgelesen werden.
Diese Art von “Live-Untertiteln” ermöglicht Menschen mit Hörschädigungen die aktive und gleichberechtigte Teilnahme an Konferenzen, Arbeitsbesprechungen, Vorlesungen und Prüfungen, den Besuch beim Arzt, bei Behörden oder vor Gericht, ohne zu viel mentale Energie für das reine Erfassen von Informationen verwenden oder diese nachträglich mühsam rekapitulieren zu müssen.
Der gesetzliche Anspruch von hörgeschädigten Personen auf Schriftdolmetschen ist in der Kommunikationshilfenverordnung des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und im Sozialgesetzbuch Neun (SGB IX) geregelt. Die entstehenden Kosten werden aufgrund dieser gesetzlichen Bestimmungen in vielen Bereichen von den entsprechenden Kostenträgern übernommen.
Als Schriftdolmetscher*innen übersetzen wir unparteiisch, wir unterliegen den gesetzlichen Regelungen der Schweigepflicht und des Datenschutzes.