Um die Qualität der Arbeit der Schriftdolmetscher*innen zu gewährleisten, empfiehlt sich die Orientierung an gültigen Qualifizierungsnachweisen, die von den Kostenträgern (www.integrationsaemter.de) anerkannt werden, z. B. Zertifikate des Deutschen Schwerhörigenbundes (DSB e. V.) und der Kombia GbR. Kunden und Auftraggeber können dann sicher sein, dass der Schriftdolmetscher oder die Schriftdolmetscherin eine Ausbildung und/oder eine Prüfung erfolgreich abgelegt haben, bei der die verschiedenen Bereiche des Schriftdolmetschens abgeprüft wurden (z. B. die Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung, das Einhalten der Dolmetscherrolle, das Erstellen einer Mitschrift oder eines Protokolls.)
Seit August 2018 bietet die Hessische Lehrkräfteakademie eine Staatliche Prüfung für Schriftdolmetscher*innen für die deutsche Sprache an. Staatliche Prüfungen gelten als sogenannte Berufseingangszertifikate und sind vergleichbar mit an Universitäten oder Hochschulen abzulegenden Abschlüssen. Die Bezeichnung „Staatlich geprüfte*r Schriftdolmetscher*in“ stellt somit die höchste Qualifikationsstufe von Schriftdolmetschern*Schriftdolmetscherinnen dar.