Meist weiß die Person mit Hörschädigung am besten, ob sie Schriftdolmetscher*innen oder Gebärdensprachdolmetscher*innen für eine Kommunikationsunterstützung benötigt.
Allgemein kann gesagt werden: Gebärdensprachdolmetscher*innen werden beauftragt, wenn die Person mit Hörbehinderung die Gebärdensprache als ihre Muttersprache benennt und/oder fließend versteht.
Schriftdolmetscher*innen werden beauftragt, wenn die Person mit Hörbehinderung die Lautsprache in Schrift und Grammatik beherrscht, fließend lesen kann, dagegen über keine oder wenige Kenntnisse in der Deutschen Gebärdensprache verfügt.
Wir beraten Sie gern, wenn Sie Fragen haben.